Unterrichtsinhalt |
Den Gegenstand der Vorlesung bilden musikhistorische Entwicklungen von der Antike bis um 1800. Die Annäherung an dieses weite Feld, zu dem es selbstverständlich nicht nur einen Zugangsweg gibt, soll anhand ausgewählter Themenbereiche erfolgen. Neben die stets kritisch-reflektierte – und ein Problembewusstsein schärfende – Auseinandersetzung mit Epochen und Gattungen tritt etwa auch die Frage nach den Quellen von Geschichtsschreibung und damit auch den verschiedenen Formen der Verschriftlichung bzw. Aufzeichnung von Musik. Daneben werden aber ebenso musiktheoretische Entwicklungen, die Veränderungen musikalischer Institutionen, Formen der politischen Funktionalisierung von Musik, (Selbst-)Inszenierungen von Musiker*innen und Komponist*innen beleuchtet – und Weiteres mehr. Ziel der auf zwei Semester angelegten Grundlagenvorlesung ist es, anhand ausgewählter Themenfelder ein solides Basiswissen über die musikhistorischen Verläufe der vergangenen Jahrtausende zu vermitteln. |