Aufgaben
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Die Hochschule gliedert sich in drei Fachbereiche als organisatorische Grundeinheiten. Organe der Fachbereiche sind Dekan oder alternativ das Dekanat (bestehend aus zwei gleichberechtigten Dekanen) sowie der Fachbereichsrat. Dekan oder das Dekanat leiten den Fachbereich und vertreten ihn innerhalb der Hochschule. Sie werden vom Fachbereichsrat aus seinem Kreis gewählt. Dem Fachbereichsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit von Dekan bzw. Dekanat oder eine andere Zuständigkeit bestimmt ist. Der Fachbereichsrat setzt sich zusammen aus Vertretern folgender Gruppen: 5 Professoren, 2 akademische Mitarbeiter und 2 Studierende
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