Zur Seitennavigation oder mit Tastenkombination für den accesskey-Taste und Taste 1 
Zum Seiteninhalt oder mit Tastenkombination für den accesskey und Taste 2 
Startseite    Anmelden     
Logout in [min] [minutetext]

Die Künstlersozialkasse (KSK) – wie sie funktioniert, wann sie für Euch in Frage kommt und wer sie finanziert - Einzelansicht

  • Funktionen:
Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Max. Teilnehmer/-innen
Semester SoSe 2024 Lage ab Semester
Belegung Online-Belegpflicht
Belegungsfrist Die Künstlersozialkasse – ohne Warteliste    15.03.2024 12:00:00 - 24.06.2024 23:59:59    aktuell
Termine Gruppe: Belegung iCalendar Export für Outlook
  Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
Di. 09:00 bis 11:00 Einzel am 30.04.2024 Online - Seminar        
Einzeltermine anzeigen
iCalendar Export für Outlook
Mi. 14:00 bis 16:00 Einzel am 26.06.2024 Online - Seminar        
Gruppe Belegung:


Zugeordnete Personen
Zugeordnete Personen Zuständigkeit
Beyer, Frank begleitend
externe(r) Dozent/in, 
Simon, Stefan begleitend
Zuordnung zu Einrichtungen
Hochschule für Musik Detmold
Karrierezentrum
Inhalt
Bemerkung

Beide aufgeführten Termine sind belegbar und werden angeboten. Die Inhalte beider Veranstaltungen sind identisch.

Die Künstlersozialkasse (KSK) mit Fred Janssen
Di 30. April 2024, 09:00-11:00 Uhr
Mi 26. Juni 2024, 14:00-16:00 Uhr
https://hfm-detmold-de.zoom-x.de/j/66343984799?pwd=ZnZ3R0VjMWttYUFCeGVCQ1Y1NU5Ndz09
Meeting-ID: 663 4398 4799
Kenncode: 755030 

Fred Janssen
seit über 35 Jahren Mitarbeiter der Künstlersozialkasse, war in den Bereichen Versichertenrecht, Künstlersozialabgabe und Betriebsprüfung tätig, jetziges Aufgabenfeld in Wissensmanagement, Auskunft und Beratung sowie Öffentlichkeitsarbeit.
www.kuenstlersozialkasse.de

Unterrichtsinhalt

Mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind seit 1983 die selbständigen Künstler*innen und Publizist*innen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Sie brauchen damit nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge zu tragen und sind so günstig gestellt wie Arbeitnehmer*innen. Die andere Beitragshälfte wird durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter (z. B. Galerien, Musikschulen, Theater, Rundfunkanstalten, Werbeagenturen, Verlage) und durch einen Bundeszuschuss finanziert.
Schwerpunkte sind die Grundlagen und Voraussetzungen des KSVG, der Kunstbegriff, der Berufsanfängerstatus, das voraussichtliche Arbeitseinkommen, die Beitragsberechnung, Versicherung trotz Nebenjob, Gestaltungs- bzw. Wahlmöglichkeiten in der Krankenversicherung sowie die Künstlersozialabgabe bei privaten Musikschulen oder als Bandleader.
Eine Kooperation von 20 Kunst- und Musikhochschulen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit der Künstlersozialkasse.


Strukturbaum
Die Veranstaltung wurde 1 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2024 gefunden:
Karrierezentrum  - - - 1