Unterrichtsinhalt |
Wenn Ihr aus China, Korea oder anderen Ländern kommt, ist Euer Visum auf das Studium bezogen. Damit sind Eure Arbeitsmöglichkeiten eingeschränkt. Andererseits sind Orchester-Aushilfen oder Honorarverträge an Musikschulen für Eure Entwicklung extrem wichtig. Leider kollidieren sie oftmals mit den Regelungen des Ausländerrechts. Wenn Ihr Euer Studium abschließt, kann Euer Visum zur Suche nach einem Arbeitsplatz für alle möglichen Tätigkeiten geöffnet werden. Dann habt Ihr jedoch nur 18 Monate Zeit, eine entsprechende Arbeitsstelle zu finden und/oder ausreichende freiberufliche Einnahmen zu erzielen. Im Gespräch mit Euch und mit Sabrina Wolter von der Ausländerbehörde der Stadt Detmold thematisieren Prof. Dr. Matthias Schröder und Stefan Simon die häufigsten Fragen und praktischen Problemstellungen Eures Aufenthaltes als visumpflichtige Musikstudierende. |